Amtstierärztliche Mitteilung: Neuerungen bei der Hausschlachtung

Als Obergrenze für Hauschlachtungen insgesamt in einem Betrieb gelten 2 GVE (Großvieheinheiten) pro Kalenderjahr.

Veröffentlichungsdatum:

04.11.2024

Lesedauer

< 1 Minute

Kategorien

Als Obergrenze für Hauschlachtungen insgesamt in einem Betrieb gelten 2 GVE (Großvieheinheiten) pro Kalenderjahr.

Datei

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 04.11.2024, 16:09 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen Möglichkeiten für Bürger*innen...

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.